Frühstartrente: 10 Euro vom Staat –
und sehr viel Zeit

Beispielrechner · Frühstart-Rente

Was wird aus 10 € im Monat?

Ab dem sechsten Geburtstag zahlt der Bund 10 € monatlich in ein privates Vorsorgedepot – bis zum 18. Geburtstag. Der Rechner überschlägt, was daraus bis zum Rentenbeginn werden kann – als unverbindliche Orientierung.

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Förderberechtigt sind Kinder ab Jahrgang 2020 mit Hauptwohnsitz in Deutschland.

0 €150 €300 €570 €

Pro Monat, zusätzlich zur staatlichen Zahlung. Begrenzt auf 6.840 € im Jahr.

0 %3 %6 %9 %

Brutto-Annahme vor Kosten. Tatsächliche Renditen schwanken, Verluste sind möglich.

0 %0,5 %1 %1,5 %2 %

Depot- und Fondskosten zusammen. Über 50 Jahre wiegt jedes Zehntel schwer.

0 %3 %5 %7 %

Wird vom Wertzuwachs abgezogen. Das Ergebnis ist dann kaufkraftbereinigt, also in heutigem Geldwert.

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Vor dem 65. Geburtstag ist grundsätzlich keine Auszahlung vorgesehen.

Mögliches Vermögen mit 65
Eigene Einzahlungen Vom Staat Wertzuwachs
Förderphase
Staatliche Zahlungen gesamt
Eigene Einzahlungen gesamt
Depotwert mit 18
Mögliches Vermögen bei Auszahlung

Entwicklung des Depotwerts

Eigene Einzahlungen Vom Staat Wertzuwachs

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Der Bund zahlt 10 € monatlich vom 6. bis zum 18. Geburtstag – 144 Monate, zusammen 1.440 €. Anspruch haben Kinder mit Hauptwohnsitz in Deutschland ab Geburtsjahrgang 2020; die Zahlungen laufen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Eigene Zuzahlungen fließen im selben Zeitraum; ab 18 verzinst sich das Kapital nur noch weiter. Der Wertzuwachs ist eine frei gewählte Annahme und wird abzüglich der Depotkosten monatlich verzinst; Kapitalmarktanlagen schwanken, Verluste sind möglich. Wird eine Inflation angenommen, zeigt das Ergebnis den kaufkraftbereinigten Wert in heutigem Geld – die Summen der Einzahlungen bleiben nominal. Erträge bleiben bis zum Auszahlungsbeginn steuerfrei; die spätere Besteuerung der Auszahlung ist nicht berücksichtigt. Der Gesetzentwurf wurde am 12. August 2026 vom Kabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen – Details können sich ändern. Maßgeblich für eine Entscheidung ist eine individuelle Beratung. Quellen: BMF-FAQ zur Frühstart-Rente, BMF-Pressemitteilung vom 12.08.2026.

Bei der Altersvorsorge gibt es einen Faktor, den man später kaum noch nachholen kann: Zeit.

Genau hier setzt die Frühstartrente an. Der Staat will schon für Kinder Geld am Kapitalmarkt anlegen. Geplant sind 10 Euro pro Monat, die in ein eigenes Altersvorsorgedepot des Kindes fließen.

10 Euro klingen erst einmal nicht nach besonders viel. Der spannende Teil ist aber nicht nur das Geld, das der Staat einzahlt. Es ist die lange Zeit, in der dieses Geld investiert bleiben kann.

Und genau das kannst du mit unserem Rechner einmal durchspielen.

Was bedeutet das in Euro?

Allein die staatliche Förderung beträgt: 10 Euro × 12 Monate = 120 Euro pro Jahr

Bei zwölf Jahren Förderung wären das insgesamt: 1.440 Euro staatliche Einzahlungen

Das klingt überschaubar.

Aber jetzt kommt der wichtigere Punkt: Das Geld soll danach nicht einfach auf einem Konto liegen bleiben. Es kann noch viele Jahrzehnte investiert bleiben. Aus 1.440 Euro können deshalb bis zum Rentenalter deutlich mehr werden. Wie viel genau, weiß heute natürlich niemand. Das hängt vor allem davon ab, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln, welche Kosten anfallen und wie lange das Geld investiert bleibt.

Die Frühstartrente auf einen Blick

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf gilt:

  • Der Staat zahlt 10 Euro pro Monat.
  • Die Förderung gibt es grundsätzlich vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.
  • Anspruch haben Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
  • Das Geld wird in einem Altersvorsorgedepot angelegt.
  • Eltern, Großeltern oder andere können zusätzlich eigenes Geld einzahlen.
  • Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei.
  • Das Geld ist langfristig für die Altersvorsorge gedacht und kann grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Der praktische Start ist für 1. Januar 2027 vorgesehen. Los geht es zunächst mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Kinder des Jahrgangs 2020 sollen die Förderung für das Jahr 2026 rückwirkend erhalten.

Warum spielt die Zeit eine so große Rolle?

Stell dir vor, auf das angelegte Geld gibt es Erträge.

Im nächsten Jahr werden diese Erträge ebenfalls mit angelegt. Dann können nicht nur die ursprünglichen Einzahlungen wachsen, sondern auch die bereits entstandenen Gewinne.

Das nennt man Zinseszinseffekt.

Je länger das Geld investiert bleibt, desto stärker kann dieser Effekt werden. Deshalb können 10 Euro, die mit sechs Jahren investiert werden, langfristig einen ganz anderen Wert haben als 10 Euro, die erst mit 40 angelegt werden. Die Frühstartrente ist deshalb weniger eine riesige staatliche Geldspritze als vielmehr ein sehr früher Startschuss für die Altersvorsorge.

Wo wird das Geld angelegt?

Eltern sollen für ihr Kind ein spezielles Altersvorsorgedepot bei einem privaten Anbieter eröffnen können.

Dafür ist ein sogenanntes Standarddepot vorgesehen. Vereinfacht gesagt soll es sich um einen möglichst einfachen, verständlichen und kostengünstigen Sparplan handeln.

Für diese Standardprodukte sollen während der Ansparphase die Effektivkosten auf höchstens 1 Prozent begrenzt werden.

Zusätzliche Einzahlungen sind ebenfalls möglich. Nach dem aktuellen Entwurf dürfen insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich in den individuellen Vertrag eingezahlt werden.

Das heißt aber ausdrücklich nicht, dass Familien diesen Betrag einzahlen müssen. Die 10 Euro staatliche Förderung gibt es unabhängig davon.

Und wenn die Eltern gar kein Depot eröffnen?

Dann soll die Förderung nicht verloren gehen.

Für Kinder, für die kein individuelles Depot eröffnet wird, ist eine kollektive Anlage vorgesehen. Das Geld soll dabei gemeinsam für die jeweiligen Jahrgänge am Kapitalmarkt investiert und von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden.

Die Anlage soll global gestreut sein und vor allem Aktien beziehungsweise Aktienfonds enthalten. Wird später doch ein persönlicher Altersvorsorgevertrag eröffnet, kann das dort angesparte Geld übertragen werden. Damit soll verhindert werden, dass ein Kind die Förderung nur deshalb verpasst, weil die Eltern sich nicht darum gekümmert haben.

Was passiert mit 18?

Mit dem 18. Geburtstag endet die staatliche Einzahlung der Frühstartrente.

Das Depot verschwindet aber nicht. Das inzwischen erwachsene Kind kann es anschließend selbst weiter besparen. Alternativ soll ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich sein. Damit soll aus der Frühstartrente im Idealfall eine ganz normale eigene Altersvorsorge werden.

Und genau hier steckt vielleicht der größere Gedanke hinter dem Modell: Mit 18 startet man nicht bei null.

Kann man sich das Geld einfach auszahlen lassen?

Grundsätzlich nein.

Das Geld ist ausdrücklich für die Altersvorsorge vorgesehen. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll eine Auszahlung grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.

Das wirkt zunächst sehr unflexibel – ist aber auch der Grund, warum das Geld tatsächlich langfristig für die Altersvorsorge erhalten bleibt.

Muss man auf die Gewinne Steuern zahlen?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge im Frühstartrenten-Depot nach dem aktuellen Entwurf steuerfrei.

Besteuert werden sollen die Leistungen später in der Auszahlungsphase. Man spricht dabei von einer nachgelagerten Besteuerung.

Häufige Fragen

Der praktische Start ist derzeit für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Zunächst sollen die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 einbezogen werden. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 soll die Förderung für das Jahr 2026 rückwirkend gezahlt werden.

Nach dem aktuellen Entwurf sind Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 anspruchsberechtigt, die zwischen sechs und 18 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

In den folgenden Jahren kommt jeweils der neue Jahrgang hinzu, der sechs Jahre alt wird.

Nein.

Die staatliche Förderung beträgt 10 Euro pro Monat. Zusätzliche eigene Einzahlungen sind freiwillig.

Ja. Zusätzliche Einzahlungen können zum Beispiel auch von Großeltern kommen. Für den individuellen Vertrag sieht der aktuelle Entwurf insgesamt eine Obergrenze von 6.840 Euro pro Jahr für Zuzahlungen vor. Diese zusätzlichen Einzahlungen mindern nach dem derzeitigen Entwurf jedoch nicht die eigene Einkommensteuer der Eltern oder Großeltern.

Die staatliche Förderung soll trotzdem nicht verloren gehen.

In diesem Fall wird das Geld zunächst kollektiv angelegt. Später kann das angesparte Kapital in einen persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Nein.

Die Frühstartrente ist ein eigenes staatliches Vorsorgemodell für das Kind. Eine Kinderzulage bei anderen geförderten Altersvorsorgeverträgen ist etwas anderes.

Die staatliche Einzahlung ist nach dem derzeitigen Gesetzentwurf mit 10 Euro pro Monat vorgesehen.

Nicht garantiert ist dagegen, welche Rendite das angelegte Geld erzielt. Kapitalmarktanlagen können im Wert steigen, aber zwischenzeitlich auch fallen.

Noch nicht.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Danach folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Das Bundesfinanzministerium möchte dieses Verfahren möglichst noch im Jahr 2026 abschließen. Deshalb gilt für alle Angaben auf dieser Seite: Das ist der aktuelle Stand des Regierungsentwurfs. Einzelheiten können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Noch einmal kurz zusammengefasst

Die Frühstartrente macht aus 10 Euro im Monat nicht über Nacht ein Vermögen.

Ihr Vorteil ist etwas anderes: Sie beginnt sehr früh.

Zwischen dem sechsten Geburtstag und dem Rentenalter liegen viele Jahrzehnte. Und genau diese Zeit kann beim langfristigen Investieren enorm wertvoll sein. Was daraus unter verschiedenen Annahmen werden könnte, kannst du oben mit unserem Frühstartrenten-Rechner selbst ausprobieren.

Weiterführende Informationen:
Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Frühstartrente

Stand: 16. August 2026. Grundlage sind der vom Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossene Regierungsentwurf sowie die aktuellen Informationen des Bundesministeriums der Finanzen.

Über vorsorgepfad.de und Kienast & Petersen

vorsorgepfad.de ist ein Informationsangebot der Kienast & Petersen Finanzmanagement KG – einem Finanzdienstleister aus der Region Hannover (Gehrden), tätig seit 2015. Wir beraten zu Altersvorsorge, Geldanlage und Vermögensaufbau.

Unser Anspruch: die neue private Altersvorsorge verständlich erklären – ohne unnötige Fachbegriffe, ohne vorschnelle Empfehlung und mit ehrlichem Blick auf Chancen und Risiken. Eine allgemeine Webseite kann aber nicht jede persönliche Situation abbilden. Für eine individuelle Einordnung zählen unter anderem Alter, Einkommen, bestehende Verträge, familiäre Situation und Sicherheitsbedürfnis.

Transparenzhinweis. Die Inhalte auf vorsorgepfad.de dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Kapitalmarktanlagen sind mit Risiken verbunden; ihr Wert kann schwanken, Verluste sind möglich. Welche Vorsorgelösung geeignet ist, hängt von der persönlichen Situation, den finanziellen Zielen und der Risikobereitschaft ab.

Stand der Informationen: Juni 2026
Quellen: Bundesregierung (Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge),
Bundesfinanzministerium (Frühstart-Rente). Beschlossen: Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026. Start: 01.01.2027.

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